Düsseldorf, 12. Juli 2021 – Vor einem Jahr, am 12. Juli 2020, trat die sogenannte „EU-Taxonomieverordnung“ in Kraft. Demnach müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden ab 2022 (und damit für das aktuelle Geschäftsjahr 2021) Rechenschaft zu den ersten zwei Hauptzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ ablegen. Die EU plant außerdem, schon ab 2024 alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von 50 Mio. zu diesem Reporting zu verpflichten. Seit dem 10. März 2021 gilt zudem für Finanzunternehmen die europäische Offenlegungsverordnung. Banken und Investoren müssen künftig darlegen, inwieweit sie ESG-Kriterien („Environment, Social und Governance“) bei ihren Investitionen und Finanzierungen beachten.

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